- Remonstrationspflicht
- Remonstrations|pflicht,im Beamtenrecht die Dienstpflicht des Beamten zur Gegenvorstellung: Er muss seinen Vorgesetzten unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat. Wird diese aufrechterhalten, muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden, der endgültig entscheidet und damit die Verantwortung übernimmt. Allerdings entbindet die Beachtung der Remonstrationspflicht den Beamten nicht von dem Verbot, erkennbar strafbare oder ordnungswidrige Handlungen auszuführen (§ 38 Beamtenrechtsrahmengesetz).
Universal-Lexikon. 2012.